Beratung im polnischen Wettbewerbsrecht
Jedes Unternehmen, das Dienstleistungen erbringt oder Produkte der unterschiedlichsten Art herstellt, ist Teilnehmer eines bestimmten Marktes.
Verschiedene Anbieter werben hier um die Gunst der Kunden. Solange die auf diesem Markt tätigen Unternehmen auf zulässige Weise Abnehmer für ihre Dienstleistungen und Erzeugnisse finden, ist alles in Ordnung.
Probleme entstehen dann, wenn diese Konkurrenzsituation dazu führt, dass einzelne Marktteilnehmer durch unfaire Geschäftspraktiken anderen Unternehmen einen nicht unerheblichen Schaden zufügen.
Hier setzt das (polnische) Wettbewerbsrecht mit seinen Bestimmungen an. Es soll die Mitbewerber auf dem jeweiligen Markt sowie die Verbraucher vor unlauteren Geschäftshandlungen schützen und somit einen fairen Wettbewerb zwischen den einzelnen Unternehmen ermöglichen.

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Das polnische Wettbewerbsrecht hat seine geschichtlichen Wurzeln in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Der polnische Sejm hat im Jahr 1926 das erste polnische Gesetz über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs verabschiedet, das im selben Jahr in Kraft getreten ist.
Aufgrund der Änderungen in der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung in der Zeit nach dem Krieg verschwanden die Bestimmungen dieses Gesetzes in der Bedeutungslosigkeit. Dies änderte sich erst mit der erneuten Änderung der Wirtschaftsordnung Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts.
Schnell stellte sich jedoch heraus, dass die wettbewerbsrechtlichen Regelungen aus dem Jahr 1926 den Herausforderungen der Gegenwart in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts nicht mehr gerecht wurden.
Ein neues Gesetz musste also erlassen werden. Zwischenstaatliche Vereinbarungen, in denen sich Polen zum effektiven Schutz gegen unlautere Wettbewerbshandlungen verpflichtet hatte (z. B. die Vereinbarung über die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Republik Polen und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 21. März 1990), beschleunigten das Bewusstsein, dass neue und moderne wettbewerbsrechtliche Bestimmungen notwendig sind.
Das neue Gesetz über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs wurde vom polnischen Parlament am 16. April 1993 verabschiedet und trat am 9. Dezember 1993 in Kraft.
Als Ziel nennt das Gesetz sowohl die Bekämpfung von unfairen Geschäftspraktiken als auch bereits deren Vorbeugung. Als unlautere Handlungen werden insbesondere Verhaltensweisen von Mitbewerbern angesehen, die in der irreführenden Bezeichnung eines Unternehmens oder dessen Produkte liegen, die das Betriebsgeheimnis eines anderen Unternehmens verletzen oder als unfaire Marketingmaßnahmen eingestuft werden.
Probleme im Bereich des (polnischen) Wettbewerbsrechtes ergeben sich zum einen dann, wenn sich andere Marktteilnehmer die Dienstleistungen oder Produkte Ihres Unternehmens „ausgesucht“ haben und versuchen, Ihre bisher zufriedenen Kunden auf eigene Waren „umzuleiten“. Zum anderen kann es dann Ärger geben, wenn Ihnen ein Mitbewerber unlautere Handlungen vorwirft.